Seit 150 Jahren gilt mit dem § 218 des Strafgesetzbuches der Schwangerschaftsabbruch als Straftat gegen das Leben. Es ist an der Zeit, die veraltete und diskriminierende Sichtweise auf Schwangerschaftsabbrüche aufzubrechen, die Behandlung und Versorgung für alle zugänglich zu machen und eine freie und selbstbestimmte Entscheidung zu sichern.
Auch wenn ein Abbruch mittlerweile unter bestimmten Bedingungen straffrei ist, bleibt er rechtswidrig und erschwert ungewollt Schwangeren den Zugang zu sicherer medizinischer Versorgung. Die Kriminalisierung von Ärzt*innen durch den § 219a StGB gefährdet die Versorgungssicherheit.
Der Frauenring fordert die im Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) festgehaltenen Empfehlungen zu Schwangerschaftsabbrüchen umzusetzen. Die Vertragsstaaten, auch Deutschland, sollen den Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen sicherstellen und gewährleisten, dass die Eingriffe von der Krankenkasse übernommen werden.